Allgemeine Bestimmungen
Die Vermietung des Quad / Buggy erfolgt zu den auf dem Mietvertrag festgehaltenen, sowie auf Grund der nachfolgenden Bestimmungen, die vom Mieter durch seine Unterschrift ausdrücklich als verbindlicher Vertragsinhalt anerkannt werden. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig und werden nicht anerkannt.
Übergabe des Quad / Buggy
Der Mieter anerkennt, dass sich das Mietquad/Buggy in gutem äusserem und in betriebssicherem Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet sich, das Mietquad/Buggy bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen.
Mietkosten
Die Mietkosten sind zusammen mit einer Kaution von CHF 800.--(Nicht in der Schweiz Wohnhafte Pers. 2000.-)im voraus BAR zahlbar. Allfällige Reiniguns- und Benzinkosten des Quad/Buggy bei der Rückgabe werden mit der Kaution verrechnet. ( bis CHF 50.-)
Versicherung und Verkehrssteuer
Das Mietfahrzeug ist Teilkasko- und Haftpflichtversichert. (1200.- Selbsbehalt) Es gelten die Bestimmungen der durch den Vermieter abgeschlossenen Versicherungspolice. Der Fahrzeuglenker ist für seine Unfallversicherung selber verantwortlich.
Pflege des Fahrzeuges
Das Mietquad/Buggy ist nach den Angaben des Vermieters zu pflegen und zu warten; Der Motorenölstand und die Funktionstüchtigkeit der Bremsen sowie die allgemeine Betriebssicherheit sind vor jeder Fahrt zu überprüfen. Das Fahrzeug ist sorgfältig und gewissenhaft zu bedienen, bzw. damit zu fahren.
Benützung und Berechtigung zum Lenken des Mietfahrzeuges
Personen, die einen gültigen Lernfahr- oder Führerausweis im Original vorweisen können. Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter oder von einer im Mietvertrag zusätzlich eingetragenen Person mit gültigem Führerausweis gefahren werden.
Gelände und Renneinsätze sind verboten. Es dürfen keinerlei Teile demontiert oder ausgetauscht werden.
Reparaturen und Wartungsarbeiten
Jeder Zwischenfall unverzüglich der Firma Conrey 079 400 36 06 zu melden. Die Anweisungen des Vermieters sind zu befolgen. Jeder Mieter der eine Ueberführung selber veranlasst ohne die Firma Conrey GmbH zu benachrichtigen ,ist für die Kosten des Pannen- und Unfalldienstes selber verantwortlich.
Der Mieter kann keine Treibstoff-, Reinigungs-, Abschlepp-, Ersatzfahrzeug- oder etwelche andere Umtriebe oder Unkosten geltend machen.
Unfall, Diebstahl und andere Schadenfälle
Alle Schadenfälle sind unverzüglich dem Vermieter unter der Tel.-Nr. 079 400 36 06 mitzuteilen. Es gelten die Selbstbehalte gemäss Vertrag pro Schadenfall. Der Vermieter behält sich das Recht vor, je nach Aufwand eine Gebühr von max. CHF 900.-- dem Mieter in Rechnung zu stellen. Für vom Vermieter unbemerkte oder vom Mieter verheimlichte Schäden am Mietquad/Buggy die erst nach erfolgter Abrechnung festgestellt werden, kann der Vermieter den Mieter bis zur nächsten Vermietung nachträglich haftbar machen. Er hat derartige Schäden unmittelbar nach deren Feststellung dem Mieter mittels eingeschriebenen Briefs mitzuteilen. Die aus einem Unfall entstandenen Kosten (Heilungskosten, Lohnausfall etc.) gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.
Rückgabe des Quad/Buggy / Verlängerung des Mietverhältnisses
Der Mieter verpflichtet sich, das Quad/Buggy dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt in tadellosem Zustand, mit allen Dokumenten und Zubehör gereinigt und mit vollem Benzintank beim Vermieter zurückzugeben. Muss der Vermieter das Fahrzeug nachtanken, werden die Benzinkosten der Kaution abgezogen.
Abbestellungen haben mindestens 48 Stunden vor Mietantritt beim Vermieter zu erfolgen. Ansonsten wird ein Annulationsbetrag von CHF 75.-- verrechnet. Verlängerung des Mietverhältnisses haben ebenfalls mindestens 24 Stunden vor Abgabe des Mietfahrzeuges beim Vermieter zu erfolgen. Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht, wird automatisch jeder weitere Tag der Kaution abgerechnet. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt bei Rückgabe des Mietquads.
Vertragsverletzungen / Schlussbestimmungen
Bei Vertragsverletzung hat der Mieter die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Mietgesuche können ohne Begründung abgelehnt werden. Es gelten die Bedingungen der auf diesem Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung. Der Gerichtsstand ist Aegerten.
Gültig ab 1. Juni 2011